von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Er ist selbständiger Handelsvertreter und hat sich, weil es in den letzten 2 Jahren nicht so gut lief, noch einen zweiten Handelsvertretervertrag besorgt, um für seinen Lebensunterhalt aufkommen und den Unterhalt für sein Kind laut Titel zahlen zu können. ... Lebensjahr hat er den festgesetzten Unterhalt immer gezahlt. ... Die Mutter des Kindes verlangt jetzt von ihm, seine Selbständigkeit aufzugeben, um noch bis zum Abitur im nächsten Jahr den Unterhalt aufbringen zu können.