Sehr geehrte Damen und Herren, als vollzeit berufstätiger, alleinerziehender vater einer 5-jährigen tochter, muss ich an meine ex-frau (erwerbsunfähig) ehegattenunterhalt (vergleich beim familiengericht in 2005) zahlen. ex erhält ergänzend ca. 170,00 euro alg II. ehe dauerte von november 2000 bis scheidung oktober 2005, war/bin alleinverdiener. bei wechsel der tochter im juni 2005 zu mir, musste wieder kredit für größere wohnung aufnehmen, wird nicht anerkannt. unsere tochter und ich kriegen finanziell kein bein mehr auf die erde. ich kann weder für meine altersvorsorge was zurücklegen, geschweige denn, für unser kind etwas zu ihrer ausbildung. erhalte seit letztem monat uvg - bescheuerter staat, andere hättens nötiger, wär ich nicht unterhaltspflichtig. strebe abänderungsklage an, gebe aber bis ende 2007 ruhe, damit ex sich beruflich neu orientieren kann, chancen stehen aber mehr als schlecht, obwohl- oder wegen ihres abgeschlossenen fh-studiums. gegenseite erkennt ganztagsbetreuungskosten der kita (170 euro)nicht an, da 170 euro als berufsbedingte ausgaben anerkannt wurden, die mit wegfall der km-pauschale in 2007 zusätzlich fehlen werden (olg-bezirk hamm). meine 2 fragen: abänderungsklage+befristung 1. die psychische erkrankung war brach in der ehe akut aus, und hat sich seit der trennung im märz 2004 eher verschlimmert. deshalb kind bei mir, keine frage. kann ich totzdem den ehegattenunterhalt zeitlich begrenzen?