13.1.2009
Folgende Ausgangspunkte: Seit 20 Jahren verheiratet, seit 2007 in Scheidung lebend, drei Kinder, 20, 18, 16, davon zwei noch in der Schule bei der Ehefrau lebend. 1 Kind (20 J.) im Ausland in der Ausbildung, derzeit bis Beginn Studium in 10/2009 kein Unterhalt nötig) Ehefrau wohnt mit Kindern im gemeinsamen Haus, zahlt laufende Kosten, ich Fixkosten einschl. ... Gesamt: 2344.00 € und ihrem maßgeblichen Einkommen von 1.315,00 €) 2344,00 € – 1.315,00 = 1068,00 € Einkommensdifferenz, davon 3/7 sind 441,00 € Daraus errechnet der Anwalt einen Altersvorsorgeunterhalt der Ehefrau in Höhe von 100,04 € und einen entsprechenden Elementarunterhalt in Höhe von 398,13 €, insgesamt gerundet 498,00 €. ... 3)Wie begrenze ich die Vereinbarung hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts?