18.2.2022
| 42,00 €
von Rechtsanwalt Thomas Klein
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Berechnungen des Jobcenters soll ich für meine Ex-Partnerin und Mutter unserer Tochter einen Betreuungsunterhalt von 531 Euro zahlen, dazu kommt der Kindesunterhalt von 346,50€. ... Grundlagen der Berechnung: Bedarf/früheres Einkommen der Mutter: 960 Euro Leistungsfähigkeit: Nettoeinkommen der Mutter: 1023,81 davon aus Erwerbstätigkeit: 0,00 davon nicht anrechenbares Elterngeld: 150,00 Berechnung: Verdienstausfall der Mutter: 960-873,81= 86,19 Bonusbereinigtes Einkommen der Mutter: 873,81 Bonusbereinigtes Einkommen des Vaters: 1935,46 *Anmerkung: Bei mir wurden ein Kredit, Krankenversicherung, Kindesunterhalt und 1/7 Erwerbstätigenbonus abgezogen. ... Nun habe ich an verschiedenen Stellen gelesen, dass die 3/7-Methode zwar gängige Praxis ist, aber sich der Unterhalt auch am vorherigen Einkommen der Frau orientiert.