5.7.2022
| 30,00 €
von Rechtsanwältin Yvonne Müller
Umgangsrecht beim Familiengericht bereits eingereicht, zwecks Regelung des Umgangsrecht, da die Kindesmutter jeglichen Umgang versucht zu verhindern. ... Da nun bei hälftiger Betreuung im Monat / Wechselmodell meines Wissen der Unterhalt anders berechnet wird, als wenn dies nicht mit min. 50% im Monat erfüllt ist, stelle ich mir nun die Frage, ob ich für diese Monate dennoch das volle Unterhalt bezahlen muss, da der Umgang noch nicht final durch das Gericht entschieden wurde. Oder ist, dadurch das für diese Monate die Betreuungstage 50:50 sind, ein reduzierter Unterhalt anzunehmen?