von Rechtsanwalt Christian Joachim
SV: habe meine ex-freundin vor dem AG (selber, ohne RA) auf ein umgangsrecht mit gemeinsamer tochter verklagt, da sie mir den umgang verweigert hat (gemeinsames sorgerecht). meine anträge betreffen die wochenend-, feiertags- und ferienregelung. während der richter bei den beiden ersten punkten auf meiner linie zu sein scheint, tendiert er wohl in bezug auf die ferienregelung zu der von der RAin der mutter vorgeschlagene regelung (sie möchte die hälftige schulferienteilung, obwohl dies gar nicht möglich ist - ich arbeite zum teil im ausland, es geht der mutter nur darum mir eins auszuwischen, weil ich den weg zum gericht bestritten habe). falls ich den prozess nicht auf der ganzen linie gewinne und das gericht eine andere als die von MIR vorgeschlagene ferienregelung beschliesst, stellt sich fuer mich die frage ob ich von der RAin der mutter irgendeine gebührenforderung zu erwarten habe (der verlierer zahlt oder s.ä...) mfg