folgende umstände, die ich in der dritten person schildern möchte (ich bin der ehemann): ehe * besteht seit fünf monaten ehemann * deutscher staatsbürger * monatliches einkommen. nicht besonders hoch * alleiniger mieter der 27qm 1-zimmer ehewohnung ehefrau * staatsbürger der usa * aufenthaltstitel zwecks familienzusammenführung * nahezu keine deutschen sprachkenntnisse * kein eigenes einkommen und kein vermögen * arbeitsaufnahme unwahrscheinlich. keine berufserfahrung oder besondere qualifikationen. geringe ambitionen für ein selbstständiges leben (wahrscheinlich psychisch bedingt) * kaum kontakte in den usa, praktisch keine hinwendungsorte. rückkehr in die usa würde wahrscheinlich ein leben auf der strasse bedeuten problem: der ehemann möchte nun unbedingt die trennung/scheidung. die ehefrau stimmt im grunde zu. man gehe von einer unüberwindbaren ehekrise aus. in der kleinen ehewohnung können die voraussetzungen für ein trennung jedoch nicht geschaffen werden. bei einem umzug in eine mehrzimmerwohnung erscheint es wiederum schwierig, das bestehen einer trennung einseitig nachzuweisen. die ehefrau wird wahrscheinlich nicht zustimmen. besonders da anscheinend die aufenthaltserlaubnis bei einer trennung erlischt. auch wenn die aufenthaltserlaubnis nicht aufgehoben würde, kann eine einigung über den beginn der trennungszeit später möglicherweise nicht einvernehmlich garantiert werden, und das zusammenleben könnte zu erheblichen konflikten führen. abgesehen davon fällt anscheinend der steuervorteil weg trotz höherer miete. das erste ziel ist, keine wohnung mehr teilen zu müssen. frage: welche möglichkeiten gibt es in dieser situation, dennoch eine trennung einzuleiten? (aus sicht des ehemannes). gibt es beispielsweise besondere rechte, die den auszug einer partei zu erzwingen erlauben. oder ist der ehemann gezwungen, auf unbestimmte zeit mit der ausländischen ehefrau zusammenzuleben und die kosten zu tragen.