10.9.2008
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
sehr geehrte damen und herren, seit scheidungsantragstellung seitens meines noch-ehemannes am 05.08.2008 läuft das scheidungsverfahren. nun bin ich am überlegen, aus der gemeinsamen ehewohnung auszuziehen. problemfrage: 1. mein nochehemann und ich haben das gemeinsame sorgerecht. müsste ich ihn BITTEN bzw. um erlaubnis einholen um umzuziehen wegen aufenthaltsrecht des kindes.(hinweis: unser kind geht in derselben stadt in die schule und ich arbeite in derselben stadt, so dass ein umzug besser wäre) ich muss auch noch erwähnen, dass der kindsvater noch nicht davon weiß, dass unser kind die schule gewechselt hat. grund: ich muss nächstes jahr wieder ganztags arbeiten und hatte sehr großes glück gehabt, sofort einen ganztagsplatz für das kind zu bekommen. könnte er mir hier das sorgerecht entziehen?