6.11.2007
von Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Sehr gehrter Herr Ra, Sehr geehrte Frau Ra., mein Kind ist 1992 unehelich geboren, bis 1999 wohnte ich in Deutschland, ich erhielt das Kindergeld. ... Als ich diese erhielt wurde das Kindergeld von der Familienkasse eingestellt. ... Laut aktuellem Merkblatt der Familienkasse muß ein Elternteil in Deutschland seinen festen Wohnsitz haben, dann kann der Sorgeberechtigte für das Kind (Sorgerecht habe ich für das Kind, da das Kind aus einer unehelichen Beziehung entstand)auch wenn Mutter oder Vater mit dem Kind seinen Wohnsitz im Ausland haben, deutsches Kindergeld für das Kind beziehen.