15.6.2019
von Rechtsanwältin Andrea Brümmer
Die Unterhaltsvorschusskasse hat bei einem Vereinsmitglied im Bezug von Arbeitslosengeld II (Harz IV) einen Selbsthalt von 880,00€ errechnet. Die Gesamtleistungen des Jobcenters setzen sich wie folgt zusammen: Zahlbetrag / Monat: 971,60€€ darin enthalten sind: - Grundmiete: 407,85€ - Heizkosten: 65,00 - Nebenkosten: 65,00 - Mehrbedarf: 9,75€ - Regelbedarf: 424,00€ Die Unterhaltsvorschusskasse will jetzt vom Mitglied monatlich 83,42€ + X als Unterhalt erhalten. Das Kind wurde 2002 geboren, also noch nicht volljährig.