15.4.2010
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach Scheidung den Familiennamen meines Ex-Mannes "Meier" (Namen geändert) beibehalten, möchte ihn aber jetzt im Zuge meiner anstehenden neuen Eheschließung ablegen und meinen Geburtsnamen "Schmidt" mit dem Namen meines künftigen Ehemannes "Miller" (britischer Staatsbürger) als Doppelnamen verbinden, also "Miller-Schmidt". ... Darüber hinaus sehe ich Schwierigkeiten, dem Maltesischen Standesamt verständlich zu machen, dass ich jetzt noch nach Bestellung des Aufgebotes eine Namensänderung machen will (wenn dies überhaupt möglich ist...). 2. nicht möglich, den nach maltesischem Recht zulässigen Geburtsnamen Schmidt IM ZUGE DER HEIRAT wieder anzunehmen (und dann hinterher in Deutschland den Namen meines Ehemannes voranzustellen).