17.1.2023
| 50,00 €
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag, der Vater des Kindes wurde jetzt erst bekannt, nachdem das Kind ihn über Socialmedia ausfindig gemacht hatte. Das Kind ist mittlerweile über 30 Jahre alt, die Suche der Mutter ist ins Leere gelaufen, da ein falscher Namen des One -Nigth-Stands angegeben wurde. Kann hier noch rückwirkend Unterhalt gefordert werden, der Vater lebt in der USA und die Mutter zog ihr Kind mit Hilfe der öffentlichen Hand und der Grosseltern gross.