von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Erläuterung: - Meine Tochter lebt in Pflegschaft seit 8 Jahren (sie ist jetzt 12) bei ihrer Oma, also meiner Mutter, Pflegschaft ist durch das Jugendamt zu stande gekommen. - Die Pflegschaft ist notwenndig geworden, da kurz nach der Scheidung meine Exfrau Psyisch erkrankte und ich, alleinstehend, weit weg von meinem Wohnort Arbeite. - Sorgerecht haben immer noch meine Exfrau (sie hat allerdings eine Amtliche Betreuung, Finanziel, Gesundgeit und Aufendhaltsbestimmung), und ich der Vater. - Jetzt ist die situartion so, das ich in einer festen beziehung lebe, meine Tochter hat auch einen Sohn, die möglichkeit ist da wegen einer Rückführung, das wir als neue Familie zu viert leben. - Der zeitpunkt der rückführung ist jetzt besonderst künstig, da meine Tochter jetzt vor dem wechsel von Klasse vier in die fünf steht. ... Das Treffen aller beteiligten Personen war dann erst Gestern im Jugendamt. - Bei desem Treffen gibt das Jugendamt an das ja das sehr Kurzfristig währe, meine Tochter wegen ihrer unsebständigkeit besser bei der Oma aufgehoben wäre (gibt der oma somit auch noch recht), meine Freundin sollte bei dem Termin nicht anwesend sein, und das man ja über mehrere Jahre sowas wie eine art eingewöhnung bei uns in der Familie machen könnte ( so alle zwei Wochen) Kontakt mit meiner Tochter und mit mir auch meine Freundin haben wir ja sowieso regelmäsig. - Meine Exfrau ist auf Grund ihrer Erkrankung sowieso abhänig von ihrer bereuerin, und hat mit ihrer betreuerin dem vorgehen des Jugendamts zugestimmt. - Das meine Tochter zu uns möchte ist seltsammer weise laut der Dame von der Pflegestelle (Jugenamt) unwichtig, da sie auf grund ihrer bedingten selbständigkeit nicht zu berücksichtigen ist. - Ich vermuhte absprachen ohne mich im vorfeld zwichen meiner Mutter, dem Jugendamt, dem Sozialen dienst und der Betreuerin meiner Exfrau. - Nach meiner meinung ist es dringend notwenndig das meine Tochter in andere, bessere verhältnisse kommt, eben zu mir und meiner freundin, ansonsten ist es in ihrer enwicklung sehr negativ, da meine Mutter (die Oma) a. zu alt geworden ist. b. die Tochter zu sehr umsorgt. c. nicht förderlich ist in der entwicklung meiner Tochter. d. die Oma nicht die selbständigkeit und Persönliche entwicklung meiner tochter fördert. e. der Gesundheitliche zustand der Oma kurz oder mittelfristig die wahrnehmung der Pflegschaft sowieso unmöglich werden läst. - Da ICH als erstes versuchen möchte das Jugendamt unter druck zu setzen um dementsprechend wirklich im interesse des Kindes zu handeln habe ich schon ein paar Ideen, bei denen ich infos benötige, wie ich das mache und ob es in diesem zusammenhag gut oder nicht gut ist so zu handeln. 1. möglichkeit: Ich könnte Akteneinsicht bereffend der Pflegschaft beantragen. ... Mai beim Jugendamt.