von Rechtsanwältin Karin Plewe
Herren Anwälte, für die fachliche Einschätzung zu meiner Frage teile ich Ihnen folgenden Ausgangspunkt mit: zu meiner Person: geheiratet Aug.02, getrennt lebend Nov.04, geschieden Dez.06, deutscher Staatsbürger, durch Arbeitsplatzwechsel nach Österreich verzogen, Exgattin: ungarische Staatsbürgerin, wohnhaft derzeit in Süddeutschland unsere Tochter: 5 Jahre alt, lebt bei Mutter, deutsche Staatsbürgerin, allgemeines: Sorgerecht gerichtlich beiden Elternteilen zu gesprochen, Unterhalt geregelt und wird von mir pünklich bezahlt, Umgang findet derzeit von mindestens zweimal pro Quartal eine Woche statt, in den Sommerferien zwei Wochen. ... Erlernter Beruf ist Hotelfachfrau, darüber hinaus besitzt Ihre Mutter eine 120 Betten-Pension in Ungarn. ... Des Weiteren hält sich meine Exfrau in Dauer bereits mehrere Monate in Ungarn auf, so dass meine Tochter aus dem Rhytmus in Ihrem Kindergarten in Deutschland genommen wird.