16.11.2006
von Rechtsanwalt Klaus Wille
die mutter meines nichtehelichen kindes (6 monate alt) hat mich auf mutter-unterhalt verklagt. die mutter bezieht arbeitlosengeld 2, war vor der schwangerschaft arbeitslos, davor nur auf mini-job-basis beschäftigt. die mutter hat einen 7jährigen sohn aus einer geschiedenen ehe. die mutter lebt wieder in einer eheähnlichen gemeinschaft mit einem sehr wohlhabenden mann. die mutter besitzt im ausland immobilien. ich selbst habe z.zt. eine monatliches netto-einkommen aus selbstständiger arbeit in höhe von €1.500,00 muss aber schulden in höhe von €50.000 tilgen. hier meine fragen: a. muss ich mutterunterhalt bezahlen, wenn die mutter in einer neuen lebensgemeinschaft lebt? ... d. bin ich zu zahlung verpflichtet, wenn der vermögensstatus der mutter den meinigen weit übertrifft? e. kann die mutter verpflichtet werden ihr vermögen offen zu legen?