von Rechtsanwältin Simone Sperling
Sehr geehrte(r) Anwalt(in), meine Mutter und meine Tante haben 2010 eine Forderung an eine Behörde beglichen. Nachdem mir diese Forderung unrealistisch vorkam, habe ich angeregt, daß meine Tante und meine Mutter jeweils nachträglich 2012 Widerspruch einlegen. ... Bei Gericht hatte man mir gesagt, meine Tante müsse nun einen Antrag auf nochmalige Überprüfung stellen, und dann müßte ich für ihren Teil vor dem anderen Gericht nochmals klagen, um dann die gesamte Rückzahlung mit dieser Klage zu erreichen. wie ich mittlerweile festgestellt habe, hat meine Tante gegenüber einige unkorrekte Handlungen vogenommen, und stellt sich jetzt auch widerwillig, was die bevorstehende Klage anbelangt, nachdem mittlerweile Antrag auf Überprüfung, und der erneute Widerspruch laufen, was ich jeweils für meine Tante verfasst habe.