14.1.2013
von Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Der Vater meines Stiefkindes hat nach er Scheidung sich und das Kind von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung versichert. ... Nun hat der Vater einen Antrag bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung gestellt, daß das Kind bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wird, um so die Beiträge für das Kind zu sparen. Falls dies nicht stattfinden sollte, verlangt er von meiner Frau, seiner EX-Frau, die volle Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung für das Kind.