17.8.2010
4) Ich bin Beamtin (Beihilfe NRW), kann ich das Kind in dieser Kostellation über meine Beihilfe absichern (der Junge lebt von der Arge und ich nehme an, dass diese die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, wenn er aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet) 5) Gibt es eine andere Möglichkeit der Krankenversicherung, falls das nicht geht. 6) In welchen Punkten sind wir rechtlich schlechter gestellt, als wenn wir das Jugendamt einschalten, welche Schwierigkeiten sind zu erwarten. 7) Wäre es für einen Antrag beim Jugendamt ggfs. ausreichend, dass die Mutter sich einfach überfordert fühlt und keinen Zugang mehr zu den Kindern findet, der Junge in der Schule massiv abgebaut hat und sich im Internet verkriecht?