29.11.2005
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Ehescheidung, hatte meine Ex-Frau auch eine Klage für Kinderunterhalt gegen mich geführt. ... Dieser wurde aufgrund meines Einkommens in Höhe von monatlich 1.800,-- € netto berechnet. ... Kommen noch weitere Kosten, außer der Scheidungssache als solches auf mich zu?