27.6.2016
von Rechtsanwalt Christian Joachim
Hallo, folgender Fall: in einem notariellen Ehevertrag ist während der Ehe der Unterhaltsanspruch der Frau nach Scheidung festgelegt (es wird vom Unterhalt Ihr Erwerbseinkommen durch die wieder aufgenommene Tätigkeit abgerechnet). Jetzt ist es aber so dass im Zuge des Ehevertrages mein ehemaliges, lastenfreies Einfamilienhaus auf die Ex-Frau umgeschrieben wurde, Sie also Alleineigentümerin ist. ... Sagen wir mal sie würde eine netto-Kaltmiete von 600€ erzielen, würde dieser betrag dann komplett Ihrem Einkommen angerechnet und müsste ich das dann entsprechend weniger bezahlen?