von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Zum Trennungszeitpunkt haben wir eine notariell beglaubigte Trennungserklärung abgeschlossen, die u.a. auch den Trennungsunterhalt regelt. ... Nach der vom Anwalt zum Trennungszeitpunkt dargelegten Berechnungsarithmetik für den damaligen Unterhalt würde meine Frau heute einen Trennungsunterhalt für sich i.H.v. 1.643,- Euro und einen Kindesunterhalt für die beiden 6-jährigen Kinder gem. ... Nun habe ich immer wieder gehört, daß bei hohen Nettoeinkünften > 4.800,- Euro Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt nicht mehr fortgeschrieben werden, damit der Unterhaltspflichtige nicht überproportional Unterhalt bezahlen muß.