von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Guten Tag, ich hätte gern eine Auskunft zum Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind, Student, auswärtig untergebracht: Der Kindesvater zahlte lt. ... Nunmehr ist meine Tochter 21 Jahre, studiert, Bafög ist beantragt, Grundlage dafür sein Einkommen und mein Einkommen. ... Liege ich richtig, dass er, wenn ich die Auskunft diesbezüglich verweigere, seinen Unterhalt reduziert, daraufhin das Studentenwerk tätig werden kann, wenn dieser neue Unterhalt unter seiner Zahlungspflicht liegt und evtl. das Bafög neu berechnet wird?