von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Weil ich mittlerweile etwas mehr verdiene, steht eine neue Berechnung des Kindesunterhalts an. ... Sie beruft sich dabei auf Rechtsbeistand des hiesigen Jugendamts, weil diese derzeit zu wenig Personal zur Berechnung des Kindesunterhalts haben und man ihr seitens des Jugendamts rechtliche Beihilfe zugesichert habe (Schreiben vom Oktober des Jugendamts liegt mir vor). ... Die Frage ist nun, kann die Kindmutter einfach so einen Rechtsanwalt mit der Berechnung des Kindesunterhalts beauftragen, oder wäre das nicht eigentlich Sache des Jugendamts vom neuen Wohnort?