von Rechtsanwältin Wibke Türk
Ich habe es im Kopf überschlagen, da ich massive Schulden abzahlte müsste es immer mehr sein als mein bereinigtes Netto minus 1/2 Kindergeld etc. ... Nun zu meiner Frage: Wenn meine Exfrau Unterhalt in der Schweiz nachfordert, geschieht das nach deutschen Recht (Deutsches Scheidungsurteil vor Umzug meiner Exfrau in die Schweiz), oder nach dem Lugano-Abkommen nach schweizer Recht? Muss ich noch mit meiner Exfrau kommunizieren, oder mach ich das über meine Volljährige Tochter, von der ich keine Adresse oder Kontaktdaten habe.....