28.2.2010
Kindergeld für Sohn, 23 J., wurde im Jahr 2009 von Januar bis Juni ausgezahlt, weil er studiert hat. ... Nach schriftlicher Mitteilung an die Familienkasse, dass ich kein Kindergeld für ihn beantrage, kam die Rückforderungsbescheid mit der Begründung: „…aufgrund seiner in 2009 begonnenen Ausbildung bei der Bundeswehr nach Ihren Angaben die Einkommensgrenze überschritten wird“. ... Verstehe nicht,warum sein Gehalt für die Einkommensgrenze angerechnet wird, wenn das Kindergeld nur bis Juni ausgezahlt wurde.