von Rechtsanwalt Reinhard Schweizer
Hallo, hier meine Fragen: wird das das Nettoeinkommnen des Unterhaltspflchtigen vom Gesamtbruttolohn (minus Steuer, Sozialvers. usw.) ermittelt, oder vom zu versteuerden Einkommen (hier natürlich auch minus Steuer usw. ) Können dann von dem errechneten Nettoeinkommen zusätzlich noch Fahrten zur Arbeit abgezogen werden, oder dürfen hier nur die Berufsbedingten Aufwendugen abgezogen werden?