von Rechtsanwalt Christian Joachim
Anfang 2017 wurde bei Gericht die "Vereinbarung" getroffen, dass die gemeinsamen Kinder(damals 15, 12 und 4 Jahre alt) bei ihrem Vater im gemeinsam erbauten Einfamilienhaus verbleiben. ... Gespräche bezüglich einer Klärung oder der Erweiterung des Umgangs sind auch mit Einbezug des Jugendamtes gescheitert. ... Da aber der Kindsvater bedenken hatte, ob es der Tochter wirklich ernst ist, und sie nicht doch wieder umschwenken könnte, sein Einverständnis dazu partou nicht geben wollte, wurde eine "Vereinbarung" getroffen, dass Emily, erstmals zur Probe bis Ende April, bei Ihrer Mama verbleiben darf und dem Vater ein 14 tägiges Umgangsrecht eingeräumt wird.