von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Hallo, ich habe folgendes Anliegen wegen Sorgerecht/Umgangsrecht: - Ich habe mich von meinem Freund getrennt, verheiratet waren wir nie - Trennung kurz nach Geburt des Kindes - Alleiniges Sorgerecht von Anfang bis jetzt - Ich bin nach der Trennung zu einer anderen Stadt gezogen, ca. 600 km entfernt vom Vater - Vater hat kein Interesse am Kind bis das Kind 1,5 Jahre alt wird - Ab da möchte er Umgang, ich bestehe auf begleiteten Umgang (wegen Enführungs-Drohungen früher) und Jugendamt ist einverstanden - Bis jetzt alle 3-4 Wochen für max. eine Stunde Umgang, Kind hält die Stunde nie ganz aus, weint und es wird abgebrochen - Kind kennt den Vater bis jetzt noch nicht, es haben ca. 6 Umgangstermine je zwischen 15 Minuten und 1 Stunde stattgefunden - Vater hat keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und will das gemeinsame Sorgerecht, um leichteren Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - Umgangsbegleiterin möchte von ihm wissen, was er vom Sorgerecht haben will, und er sagt nur, dass er darauf besteht und es gibt keinen Platz für Einigung oder Diskussionen über Alternativen - Das Jugendamt und die Umgangsbegleiter interessieren sich nicht für die Drohungen und Gründe des plötzlichen Umgangswunsches und schreiben Berichte, die nichts mit der Realität zu tun haben (z.B. dass das Kind am Vater hängt und ihn liebt und ihn zum überleben braucht, dass ich nicht kooperiere, weil ich panische Angst vor ihm habe und mich weigere, mein Kind persönlich zum Vater zu begleiten, sondern immer eine Freundin mitschicke) Man kann natürlich nicht alle Details hier und so kurz reinschreiben, aber ich denke es waren genug wichtige Fakten, um auf meine Fragen zu antworten. 1. ... Kann der Vater mir nicht vorwerfen, das Kind entführt zu haben? ... Wenn ich dem Jugendamt jetzt meinen Plan mitteile, dann kann der Vater doch jetzt ganz schnell das gemeinsame Sorgerecht beantragen und mich daran hindern oder?