von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
. §§1767,1754 Abs.2 BGB sowie der namensrechtlichen Folge davon gem. §1757 Abs. 1 BGB. ... Meine Mutter ist aus der Geburtsurkunde "gelöscht" und mein Adoptivvater steht nun darin mit den "neuen" Nachnamen bzw. für mich Geburtsnamen.Letztendlich ist es passiert und keiner hat aufgepasst, sonst hätt ich der Adoption nie zugestimmt.Meine Frage ist, kann theoretisch meine leibliche Mutter, mich zurück-adoptieren oder kann man den Antrag aufheben lassen aus schwerwiegenden Gründen (habe mich bei meinem Adoptivvater ca.Jahr 2005 geoutet und seitdem ist der Kontakt abgebrochen, d.h. die Bindung ist schon so zerrüttet das kein Vater-Kind-Verhältnis besteht) Oder besser gefragt was geht schneller und was hat mehr Erfolg. ... Bis jetzt trage ich immer noch den Geburtsnamen von meiner Mutter.