24.5.2006
von Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Vor 16 Jahren habe ich (KV) das alleinige Sorgerecht für mein Kind durch Zustimmung der Mutter erhalten - sogenannte Ehelicherklärung! Bis 1998 konnten unverheiratete Väter nur das Sorgerecht für ihr Kind erhalten, wenn die Mutter darauf verzichtete - es war kein gemeinsames SR möglich. ... Hat die Mutter in die Ehelicherklärung eingewilligt, so bleibt der Vater dem Kind und dessen Abkömmlingen vor der Mutter und den mütterlichen Verwandten zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet, sofern nicht die Sorge wieder der Mutter übertragen wird.