16.4.2006
von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrte Damen und Herren, seit längerer Zeit muss ich Unterhalt an die Exfrau und an meine beiden Kinder aus erster Ehe bezahlen. ... Nachfolgend Erläuterungen zu meiner derzeitigen Lage: Derzeit zahle ich an die Exfrau und an meine beiden Kinder aus erster Ehe, welche bei der Mutter leben, Unterhalt in folgender Höhe: Exfrau: 533,88 Euro/Monat Tochter geb. im Mai 1993: 307,00 Euro/Monat Tochter geb. im Februar 2001: 192,00 Euro/Monat Die Berechnung bezog sich auf mein damaliges Einkommen und wurde im Scheidungsurteil von November 2004 verankert. ... Wie werden sich künftig meine Unterhaltszahlungen an die Exfrau bzw. die beiden Kinder aus erster Ehe gestalten?