6.7.2014
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sachverhalt: •Alleiniges Sorgerecht der Mutter für Tochter (geb. 2009), alleinerziehend seit Geburt des Kindes (Kindsmutter war mit Kindsvater nicht verheiratet), Kind lebte permanent bei Mutter, Umgang mit KV war regelmäßig gegeben •Plan der Mutter, mit Kind ins Ausland (nicht-EU) zu verziehen, möchte KV mit Antrag auf gemeinsames Sorgerecht (und damit Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht) verhindern •Anhörung vor Gericht fand bereits statt, Ergebnis: Verfahren ruht, Mediation wurde angeordnet, stark ausgedehnte Umgangsregelung für Vater wurde festgesetzt (Kind soll plötzlich ein Drittel der Zeit beim Vater verbringen); Absichtserklärung der Mutter, das Kind in nächster Zeit nicht dauerhaft im Ausland zu verbringen, wurde abverlangt. ... Allerdings würde Mutter in diesem Szenario mit dem Kind für die nächsten Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Kind dort festgehalten werden könnte. ... Frage: Derzeitige Anwältin rät, das Schlupfloch zu nutzen, ins Ausland zu verziehen, solange Mutter noch das alleinige Sorgerecht hat.