30.8.2014
von Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Ich schieße mein eigenes Bankguthaben dem Kauf bei, um damit die Finanzierung so gering wie möglich zu halten, die Neben Erwerbskosten in Bar zu entrichten. ... Damit einher stehr der Verkauf der Immobilie, da sie es sich nicht leisten kann und ich aus finanziellen und emotionalen Gründen nicht daran festhalten möchte. Nun die Fragen: Kann und darf ich mit Verkauf der Immobilie meine eingebrachten 65000 Euro aus dem Verkaufserlös im Zuge einer Vorwertbefriedigung nach BGB geltend machen?