von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
sachverhalt: seit einem jahr lebe ich mit einer geschiedenen frau zusammen, die für sich und ihr kind unterhalt von ihrem geschiedenen ehegatten erhält. da das kind noch schulpflichtig ist und betreung braucht, arbeitet sie in teilzeit. sie erhält für sich einen unterhalt in höhe von etwa 800 € und für das kind etwa 500 € monatlich. ich selbst bin verheiratet und zahle meiner von mir getrennt lebenden frau einen unterhalt. wir vermuten, dass der exehemann meiner partnerin spätestens zu beginn des zweiten jahres unseres zusammenlebens den nachehelichen ehegattenunterhalt ganz einstellen will, mit hinweis auf unsre "eheähnliche gemeinschaft. ich beteilige mich zur zeit bereits überproportional an den kosten des gemeinsamen haushaltes, wäre allerdings finanziell kaum in der lage, unsren lebensstandard alleine zu sichern. solange meine partnerin wegen ihrer verpflichtung zur kindesbetreung nicht in vollzeit arbeiten kann, wäre die einstellung der unterhaltszahlung an sie eine schwere belastung für uns. der kindesunterhalt steht übrigens nach lage der dinge wohl nicht zur debatte. nachweislich war unsre bekanntschaft nicht der grund für die scheidung, ich habe sie erst kennengelernt, als die ehe praktisch schon zur scheidung anstand. hier nun meine fragen: 1. kann der exehemann nach der sogenannten zweijährigen verfestigung unsrer gemeinschaft den nachehelichen unterhalt einseitig ganz reduzieren?