meine frau und ich heirateten 1991 nach fünf jahren wilder ehe. wir haben zwei kinder. 1996 bekam meine frau von ihren eltern als vorgezogenes erbe ein grundstück und von ihrem bruder gesamt 30tsd euro. wir hatten gemeinsames bargeld zur verfügung, und ich setzte ein aktienvermögen aus ersparnissen meines vaters ein. im grundbuch ist sie allein als grundstücksbesitzerin eingetragen. den kredit zahlten wir gemeinsam ab, da das haus für unser gefühl beiden gehörte. den kreditvertrag unterzeichneten wir als eheleute gemeinsam. nun haben wir uns im letzten herbst getrennt. ich habe eine kleine wohnung. seit januar 2008 bediene ich auf wunsch meiner frau nicht mehr den kapitaldienst des kreditgebers. sie möchte mich vollkommen "raus" haben. das haus ist vermietet. bis ein jahr nach vermietungsbeginn (bis august 2009) stehe ich jedoch noch im kreditvertrag als gläubiger. danach soll ich laut trennungsvereinbarung, die demnächst notariell geschlossen werden soll, entlassen werden. hausrat und bargeld sind getrennt. kindesunterhalt geregelt und natürlich seit trennung der gemeinsamen konten zum 31.12.07 regelmäßig gezahlt. während der bauphase leistete ich umfangreiche eigenleistungen, die inkl mithilfe von bekannten und verwandten eine summe von ca. 110tsd DM ausmachten, und erstellte den garten in eigenleistung (bin vom fach). die gesamte bausumme betrug trotzdem noch 452tsd DM. aufgenommen wurden 270tsd DM. davon verblieben zu beginn des jahres 2008 noch ca. 98tsd Euro schulden und eine forderung vom staat über ca 19tsd euro (zahlbar ab 2013 in raten). ich bin nun der ansicht, dass es nicht sein kann, dass meine frau (trotz berücksichtigung der tatsache, dass sie die schulden nun allein abzahlen muss) das haus übernimmt, ohne dass ich von meinem eingebrachten kapital auch nur etwas zurück erhalte. das haus samt grundstück ist mit einem verkehrswert von 190tsd euro geschätzt (1.3.08). nach meinen berechnungen habe ich allein bisher ca 106tsd Euro für das haus aufgebracht (ohne eigenleistungen). sehe ich es richtig, dass als anfangsvermögen lediglich ihr vorgezogenes erbe zum tragen kommt? ... oder wem gehört das haus nun im moment wirklich? ... nach aussagen aller hilfreichen personen gehöre das haus ja ihr, denn es steht auf ihrem grundstück. das einzige, was mich noch mti dem haus verbindet, ist die kreditverpflichtung und die erinnerung an die strapazen des baues. wie würde in dem geschilderten fall gesetzlich der zugewinn ermittelt?