Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema Anspruch und Höhe des Betreuungsunterhalts für Mütter, die mit den Vätern ihrer Kinder nicht verheiratet sind/waren, gibt es sehr viele unterschiedliche Informationen, die verwirren (BGH-Entscheidungen, die solche Mütter den geschiedenen Ehegatten gleichstellen vs. ... Da die Unterhaltszahlungen vom Vater auf die ALG2-Leistungen der Mutter angerechnet werden, ist es für beide wichtig zu wissen und beurkunden zu lassen, ob und wie viel Betreuungsunterhalt der Kindesmutter zusteht, wobei sich beide Parteien einvernehmlich einig sind, daß man sich auf eine gesetzliche Grundlage orientieren sollte, nach der der Betreuungsunterhalt möglichst *niedrig* ausfällt bzw. gar nicht beansprucht werden kann.