von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgendes, Der Vater meiner Lebensgefährtin (fast Ehefrau) ist geschieden und hat sich sehr verschuldet, es sind auch schon mehrere Klagen vom Amtsgericht eingetroffen (Räumungsklage und Mietforderung) Er ist arbeitslos und auch nicht mehr zu vermitteln. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob meine Freundin bzw. wir da wir demnächst heiraten wollen für die Schulden Ihres Vaters belangt werden können da er diese nicht bezahlen kann. Ich wollte mir über die Rechtslage Sicherheit verschaffen bevor ich mich durch eine Heirat hier zu Zahlung von Schulden verpflichte.