13.7.2010
von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Sie wiederum, ist verpflichtet die U-Anlage zu unterschreiben, was zu folge hat , dass ich verpflichtet bin, die dadurch entstehende Steuerbelastung, zu kompensieren. ... Den Betrag X, was in dem Steuerbescheid zu sehen ist, habe ich überwiesen, allerdings fordert meine EX-Ehefrau noch einen zusätzlichen Betrag Y, den sie vom Finanzamt als Steuererstattung bekäme, wenn sie die U-Anlage nicht unterschrieben hätte.