von Rechtsanwältin Claudia Basener
Sehr geehrte Damen und Herren, zu im Folgenden kurz geschilderten konkreten Fall zum Elternunterhalt bitte ich um Auskunft. Meine Mutter liegt als Wachkoma-Patientin seit Februar 2007 im Pflegeheim, die Kosten belaufen sich auf gut 5000,- € pro Monat, den Anteil, der ihre Rente sowie die Pflegeversicherung Stufe 3 übersteigt, übernimmt seitdem das zuständige Sozialamt (SA). ... Ist es taktisch klüger, zunächst nach Eingang der zu erwartenden Zahlungsaufforderung seitens des SA das persönliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin zu suchen oder sofort einen auf Elternunterhalt spezialisierten RA hinzu zu ziehen?