9.9.2014
von Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Ich habe eine Frage zum Thema Elternunterhalt bei volljährigen Kindern mit folgender Fallkonstellation : (1) Ich bin voll erwerbsgemindert seit 2010 und beziehe seither eine staatliche Bruttorente der DRV von ca. 1.548,- €. ... Aufgrund fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit meines Vaters muss ich davon ausgehen, dass ich in absehbarer Zukunft entweder durch ihn selbst, einen Bevollmächtigten/Betreuer oder das zuständige Sozialamt eine Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse an mich ergehen wird – mit dem Ziel, die Zahlung von Unterhalt an meinen Vater zu verlangen (6) Meine finanziellen Lebensverhältnisse stellen sich etwa wie folgt dar : Kaltmiete ca. 242,- € bei 42,6 m2 reiner Wohnfläche ohne Balkon plus 2 m2 Kellerverschlag.