30.5.2016
von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Sachverhalt habe ich ein paar Fragen: Derzeit befinde ich mich in Elternzeit, welche auf 2 Jahre beantragt wurde, das Elterngeld wird für ein Jahr gezahlt und endet Ende Oktober 2016. ... Ist es korrekt das ich die Rechnung theoretisch und praktisch im November stellen kann, sodass es mir nicht aufs Elterngeld angerecht wird (zufluss prinzip) ? ... Darf ich die Arbeiten überhaupt ausführen, da ich ja derzeit in Elternzeit mit Elterngeldbezug bin?