9.5.2012
von Rechtsanwalt Sascha Steidel
Guten Abend, folgender Sachverhalt wäre zu klären: Bis Ende April hatte ich ein Bruttogehalt oberhalb von 3000,- EUR, was mich theoretisch zu 12 Monaten vollem Elterngeld (auf Vollzeitbasis) von 1800,- EUR berechtigen würde. ... Nun frage ich mich, ob ich aufgrund des reduzierten Stundensatzes doch noch Elterngeld beantragen könnte, sobald meine Partnerin wieder anfängt zu arbeiten. Mein Stundensatz ist niedrig genug um zumindest auf Teilzeitbasis Elterngeld beziehen zu können - zumal für uns eine KITA überhaupt nicht in Frage und ich dies gerne übernehme.