21.1.2008
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Guten Tag, ich bitte um konkrete Antort zu einer Frage bezüglich des Betreuungsunterhaltes: Ich bin allein erziehende Beamtin und beziehe derzeit Elterngeld in Höhe von 1800 Euro sowie Kindesunterhalt in Höhe von 400 Euro. ... Der Vater des Kindes verdient ca 4000 Euro netto, lebt im Ausland, wir waren/sind nicht verheiratet. 1.: Muss der Vater des Kindes Betreuungsunterhalt zahlen, oder wird das Elterngeld als hinreichendes Einkommen angerechnet? 2.: Kann ich Betreuungsunterhalt verlangen, um nach Ablauf der 14 Monate des Elterngeldbezuges mit Hilfe dieses Geldes nicht mit einer vollen Stelle arbeiten zu müssen?