15.1.2010
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Meine Tochter, die bei der Kindsmutter lebt, ist gerade 18 geworden, geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. ... Von dem über diesen Weg berechneten Unterhaltsbetrag wird als Einkommen des Kindes dann noch das Kindergeld abgerechnet bevor im Verhältnis des Einkommenanteils dann der Unterhaltsbetrag der jeweiligen Partei berechnet wird. ... : - Meine Tochter lebt nach wie vor im Haushalt der Kindsmutter - Im Haushalt der Kindsmutter lebt noch 1 Kind, in meinem Haushalt 3 Kinder - alle minderjährig Ich selbst bin seit April 2009 freiberuflich tätig und kann über die Höhe meines Einkommens in 2010 derzeit keinerlei PRognosen treffen.