20.7.2004
von Rechtsanwalt Klaus Wille
Ich erhalte zum Ende der Elternzeit eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, da ich aufgrund einer Standortschließung betriebsbedingt gekündigt werde. Mich würde interessieren, wie diese Abfindung auf meinen Ehegattenunterhalt angerechnet wird. ... Wird die Abfindung in dem Fall zusätzlich angerechnet, so dass quasi 2 Einkommen angerechnet werden?