17.2.2022
| 52,00 €
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Verheiratet seit: Mai 2018 Beginn Trennungsjahr: Januar 2022 Kinder: 3 (6 Jahre, 2 Jahre, 2 Jahre) Vermögen bei Heirat, Partner A: 3.500 € Vermögen bei Heirat, Partner B: 20.000 € Gehalt, Partner A: 2.150 € netto Gehalt, Partner B: 450 € netto Partner B bekommt 2020 ein Grundstück als Schenkung, Wert ca. 32.000 €. 2021 wird auf diesem Grundstück ein gemeinsames Haus gebaut. Kredit für das Haus wurde gemeinsam aufgenommen, es stehen beide Partner im Dahrlehensvertrag. Im Grundbucheintrag des Grundstückes steht nur Partner B.