von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Allerdings wurde bei der Scheidung einem Vergleich zugestimmt, in diesem folgendes festgelegt wurde:" …..der vom Jugendamt titulierte Kindesunterhalt UR-Nr. xxxxx wird bis zur Abänderung unbefristet geschuldet. Der titulierte Unterhalt erhöht sich automatisch um eine Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle auf 136%, sobald der Ehegattenunterhalt wegfällt (ein Jahren nach Ehescheidung), vorbehaltlich einer Neuberechnung des Kindesunterhalts ….. „ Da das Kind bald in die nächste Altersgruppe rutscht, wünscht die Mutter eine Neuberechnung des Unterhaltes. ... Lebensjahr des Kindes drin steht. 3.Würde bei einer Neuberechnung auch wieder die Erhöhung um eine Einkommensgruppe geschehen (als Ausgleich zum entfallenen Ehegattenunterhalt), obwohl die Neuberechnung eventuell schon eine Erhöhung des Unterhaltes von 128% auf 136% bedeuten würde?