28.1.2020
von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ex-Frau verdient derzeitig halbtags gerundet 900 € pro Monat und bekommt ein Ehegattenunterhalt von 1300 € pro Monat. ... Da ein zweites Kind bei mir wohnt, ist meine Frage, ob meine Frau mir auch Kindesunterhalt schuldet und zwar bezogen auf das Nettoeinkommen 900 + Ehegattenunterhalt, also in diesem Fall 2100 €. Auch wenn das bereinigte Nettoeinkommen, dann unter 1900 € liegen würde, müsste ich gemäß Düsseldorfer Tabelle von ihr doch ca. 424 € erhalten oder sehe ich das falsch ?