von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Denn wohnt ein Partner weiterhin in Deutschland und arbeitet nicht, würde die Familie deutsches Elterngeld erhalten. ... Sollten wir uns entschliessen, an der Grenze zur Schweiz in Deutschland zu leben und zur Arbeit zu pendeln, können dann Elternzeit und Elterngeld gesplittet werden, könnte ich also in Deutschland Elterngeld beantragen (ich würde ja auch in den vorherigen 12 Monaten Abgaben an den deutschen Staat entrichten)? ... Das Argument, in der Schweiz verdiene man doch mehr Geld, zieht auch nicht, die Lebenshaltungskosten sind dort verglichen mit Deutschland immens.