von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009, ausgegangen und haben sodann im Hinblick darauf, dass lediglich zwei Unterhaltsberechtigte bestehen, eine Höhergruppierung in die Stufe 3 vorgenommen. 5. ... Zum Sachverhalt: Da gemäß Vergleich der KU-Betrag mit jeweils 228,- EUR tituliert ist aber ferner auf die Stufe drei der D''''''''''''''''dorfer Tabelle (310,- EUR) verwiesen wird, wird m. ... Ich halte den Vergleich aber durch den Hinweis auf die Düsseldorfer Tabelle und der Tatsache, dass ich lediglich 228,- EUR zahlen muss, obwohl der Stufe 3 zu entnehmen ist, dass der KU-Anspruch 310,- EUR beträgt, für einen so genannten dynamisierten Vergleich oder Titel.